FremdüberwachungDurch unsere breit angelegte Fremdüberwachungstätigkeit im In- und Ausland sind wir Ihnen ein sachkundiger und unabhängiger Berater. Wir überwachen nach den Regelwerken TLG Asphalt, RG Min sowie Beton und Zuschläge nach der Landesbauordnung. Mit Einführung der Europäischen Normung entsprechend dem Bauproduktengesetz führen wir ebenfalls die Über-wachung und Zertifizierung von Bauprodukten (CE-Kennzeichnung) durch.
Wir überwachen und zertifizieren:
- Steinbrüche und Kieswerke nach RG Min-StB
- Zuschläge, einschließlich Leichtzuschläge für Beton nach DIN 4226 und Alkali-Richtlinie
- Überwachung und Zertifizierung von Betonzuschlägen nach LBO/Ü-Zeichen
- Recyclingbaustoffe nach RG Min-StB und Ländervorschriften
- Müllverbrennungsschlacken nach RG Min-StB und Ländervorschriften
- Asphaltmischwerke nach TLG Asphalt-StB
- Beton nach DIN 1045 und EN 206
- Deponien nach TA-Siedlungsabfälle und Ländervorschriften
- Gleisschotter und Korngemische nach dem Regelwerk der Deutschen Bahn
- Straßen- und Erdbaustellen nach ZTVE-StB und ZTVT-StB
- Straßenbeton nach ZTV-Beton
Das HEIDEN LABOR ist durch das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt zugelassene Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Baustellenbeton und Betonzuschläge sowie durch das Wirtschaftsministerium Mecklenbur-Vorpommern anerkannte Prüfstelle nach RAP-Stra für alle Arten von Baustoffprüfungen nach ZTVE, ZTVT, ZTV-Asphalt und ZTV-Beton.
Achtung! Ab dem 1.6.2004 fallen viele Bauprodukte unter das Bauproduktengesetz. Danach wird eine Zertifizierung nach den EU-Normen erforderlich. Das HEIDEN LABOR informiert Sie! Fragen Sie uns!
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